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Brandgefahren im Wohnbereich

Brandgefahren im Wohnbereich

Die Brandgefahr wird im Privatbereich oft unterschätzt. Vor jeder Tätigkeit sollte überprüft werden ob dadurch ein Brand einstehen könnte. Wird eine Gefahr erkannt, müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.

  • Öfen und Herde

Das unsachgemäße Aufstellen von Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle.
Keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter stehen lassen.
Ofenschirm verwenden.
Wenn Sie unsicher sind, den Rauchfangkehrer zu Rate ziehen.

  • Heizperiode

Vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Rauchfänge durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf instand setzen lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten geboten.

  • Asche

Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons, Kunststoffeimern, Kunststoffmülltonnen) entsorgt werden. Asche darf nur in Metallbehälter entleert werden, die im Freien stehen.

  • Brennbare Abfälle

Die Zwischenlagerung von brennbaren Abfällen (Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, u.ä.) ist nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern zulässig.

  • Küchendunstabzüge

Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle!

  • Heißes Fett

Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände. Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen, sondern immer „abdecken!

Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen! Da durch das ausspritzende Öl Brandgefahr entsteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher erhöht ein älterer Fettwechsel die Brandsicherheit.

  • Aufstellung von Wärmegeräten

Kochplatten! Kaffeemaschinen! Teewassererhitzer usw. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindestens 1/2 m Abstand zu brennbaren Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit umgeben sein.

  • Bügeleisen

Bügeleisen dürfen nicht vergessen werden. Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind die Geräte stets abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen.

  • Fernsehgeräte, Videorekorder

Eingeschaltete Fernsehgeräte und Videorekorder geben Wärme ab, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einem Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein.

  • Spraydosen

Die Treibgase in Spraydosen sind durchwegs brennbar. Daher nicht in der Nähe offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräte (Heizlüfter, Fön) oder bei brennender Zigarette verwenden. Beim Erhitzen über die erträgliche Handwärme können Spraydosen explodieren und dürfen deshalb nicht in der Nähe von Wärmegeräten aufbewahrt werden.

  • Heizmatten

Heizmatten im Bett sollen nur zum Vorwärmen eingeschaltet werden. Dauernd einigeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen.

  • Lagerung auf Dachböden

Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien, ausgenommen Erntegüter, und auch keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein.

  • Auftauarbeiten

Zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur vom Fachmann auftauen lassen. Beim Arbeiten mit offener Flamme vorher Umgebung von brennbaren Materialien freimachen. Kleinlöschgerät bereitstellen, Arbeitsstelle nach Beendigung der Arbeit mehrfach kontrollieren.